Jean-Marc Mange über Deckungslücken und Überversicherung
Sind Schweizer:innen auf Reisen grundsätzlich gut versichert?
Viele Reisende haben das Gefühl, sie seien gut abgesichert. Dies ist aber oft ein Trugschluss. Die meisten denken bei Reiseversicherungen beispielsweise an die Annullierungskosten, Gepäckverluste und an Streiks von Airlines oder Flughafenmitarbeitenden. Dabei bergen diese Sorgen nur ein geringes Risiko für grosse finanzielle Verluste. Vor allem wenn man bedenkt, dass jährlich 70’000 Schweizer:innen in den Ferien krank werden oder verunfallen.
Was sorgt denn für böse Überraschungen?
Unfälle und Krankheiten in der Destination oder auf dem Weg an den Zielort. Also immer dann, wenn man selbst oder Familienmitglieder einen körperlichen Schaden erleiden. Leute unterschätzen die Kosten einer Rückführung oder die Arzt- und Spitalkosten im Ausland. Eine Rückführung aus Bali kann bis zu CHF 200’000.– kosten. Die Krankenkasse oder Unfallversicherung beteiligt sich, je nach Versicherungsleistung, oft nur zu einem Teil an den Kosten.
Gibt es ein absolutes Minimum an versicherten Leistungen, die zu empfehlen sind?
Wir empfehlen, dass Annullierungskosten, von der Buchung bis zum Check- In, und Reisezwischenfälle wie Krankheiten, Rückführungen und Unfälle unlimitiert versichert werden sollen. Bei Buchungen über die DER Touristik Suisse sind diese Minimal-Leistungen immer inbegriffen. Die Jahresversicherung geht noch einen Schritt weiter und deckt auch andere Freizeitaktivitäten wie beispielsweise Konzerttickets oder Kurse. Eine optimale Versicherungsdeckung für eine Familie kostet nur ungefähr CHF 200.– im Jahr.
Wie verhindert man eine Überversicherung?
Trotz Rega-Gönnerschaft, Kreditkarten, Unfallversicherung und Krankenkasse lohnt sich ein gründlicher Versicherungscheck. Bei der obligatorischen Grundversicherung der Krankenkasse sind beispielsweise Transportkosten nur bis maximal CHF 500.– versichert. Oder bei der Kreditkarte ist oftmals nur eine stark limitierte Versicherungsdeckung enthalten. Mit einem Blick in den Leistungskatalog der verschiedenen Leistungsträger verhindern Sie sowohl eine Überversicherung als auch eine Deckungslücke.