Schneeweisse Strände, Karibikfeeling sowie eine bunte und vielfältige Kultur - das alles erwartet Sie im Sunshine State, Florida. Lassen Sie sich mitreissen vom sonnigen Gemüt der Amerikaner und geniessen Sie unvergessliche Ferien im südlichsten Bundesstaat der USA.
Miami gilt als eine der Megametropolen der USA schlechthin. Besonders der attraktive Stadtteil Miami Beach ist die erste Adresse für alle, die direkt am kilometerlangen und traumhaften Strand wohnen möchten. Ebenso viele imposante Hotels befinden sich entlang des Ocean Drive, der bekanntesten und hippesten Flaniermeile in ganz Florida. Für mich sind besonders die Art Déco Fassaden, die unzähligen schicken und coolen Bars und Restaurants und die typischen amerikanischen Oldtimer charakteristisch für den Ocean Drive. Das ist Miami Feeling Pur. Es gibt nichts Besseres, als an einem Feiertag entlang der Strandpromenade zu schlendern und den Strassenkünstlern zuzusehen. Aus jeder Bar an der Promenade erklingen kubanische Rhythmen, Dance-Music, manchmal Jazz oder auch einfach gute alte Country-Songs.
Als Tipp für Gäste, die dem Trubel des Ocean Drives entfliehen möchten, empfehle ich Palm Beach. Ebenso wunderschöne, weisse Traumstrände befinden sich an der Golfküste von Florida. Meine zwei «Favorite Spots» im südwestlichen Teil Floridas sind Napels und Marco Island: Mit etwas Glück können Sie von dort aus Delfine beobachten, die sich in den Gewässern rund um die Gegend tummeln – mein echter Geheimtipp!
Jedoch hat Florida noch weit mehr als nur atemberaubende Strände zu bieten. Machen Sie einen Ausflug mit dem Mietwagen in die Everglades. Sollten Sie Ferien mit Kindern machen, darf natürlich auf keinen Fall Orlando als Stopp während Ihrer Rundreise fehlen. Ob Disney World oder Universal Studios, die Freizeitparks rund um den International Drive lassen nicht nur Kinderherzen höherschlagen.
Habe ich in Ihnen die Sehnsucht nach Sommer, Sonne, Strand und Meer geweckt?
Text: Melanie Belle, Product Manager North America, DER Touristik Suisse AG
Bilder: DER Touristik Suisse AG
Erstveröffentlichung: 29. März 2018